Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

9. Dez. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie bioökonomische Produkte oder Prozesse im Labormaßstab entwickelt haben und Sie den Transfer in die industrielle Praxis demonstrieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Bereich der industriellen Bioökonomie notwendige Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Sie erhalten Zugang zu Anlagen und können Ihre im Labormaßstab bewährten Prozesse auf größere Maßstäbe skalieren.

Gefördert wird Ihr Vorhaben, wenn es bereits im Labormaßstab gezeigt hat, dass es

  • die Technologieentwicklung vorantreibt,
  • in der Lage ist, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen,
  • dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzt, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen,
  • die Klimabilanz verbessert, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduziert,
  • zu einer nachhaltigen Produktion beiträgt,
  • Kostenreduktion ermöglicht oder
  • Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugt.

Sie können mit Ihrem Vorhaben demonstrieren, dass es auch skalierbar ist, ohne die bisherigen Eigenschaften zu verlieren und zudem mindestens 3 der folgenden 4 Bedingungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit erfüllt:

  • Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
  • prognostizierte quantitative Minderung der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
  • Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.

Das BMWE sieht 3 verschiedene Förderbausteine vor:

  • Baustein A: Start-ups, Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen können Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie nutzen.
  • Baustein B: vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Gefördert werden dabei auch notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Use-Anlagen,
  • Baustein C: Die biobasierten Produkte oder Verfahren werden in industrielle Wertschöpfungsnetze integriert beispielsweise in einer sogenannten Beispielregion der industriellen Bioökonomie. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien, Beratungsdienste als Modellvorhaben, Transfer und experimentelle Entwicklungen sowie die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Baustein A ist eine Projektlaufzeit von normalerweise 12 Monaten vorgesehen, im Baustein B von normalerweise bis zu 2 Jahren und im Baustein C von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, erhalten Sie normalerweise bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Im Baustein A erhalten Sie für Innovationsberatungsdienstleistungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und für Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Im Baustein B können Sie für Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, für notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung Ihres Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Purpose-Anlagen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Im Baustein C erhalten Sie für Durchführbarkeitsstudien und Ausbildungsmaßnahmen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für Beratungsdienste, Innovationscluster bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und für experimentelle Entwicklungen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Eine Einzelförderung pro Unternehmen und Vorhaben ist auf maximal 2.200.000 EUR begrenzt.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze zu bestimmten Stichtagen über das elektronische Projektportal des Projektträgers ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Start-ups,
  • mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten,
  • in Ausnahmefällen und abhängig vom Baustein auch Großunternehmen,
  • im Baustein C auch Managementeinrichtungen,
  • in allen Bausteinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich Antragstellende, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Im Baustein A liegt der Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie (Technology Readiness Level, TRL 4 – 5) vor.
  • Im Baustein B liegt der Nachweis über entwickelte Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie auf TRL 6 vor.
  • Im Baustein C liegt der Nachweis über die Skalierbarkeit der Prozesse und Produkte ab mindestens TRL 6 vor.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 16.11.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 1.12.2021, B1; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 9.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23.1.2024, B1.

Von der Quelle genannte Themen: biologisch Rohstoff Abfall Abfallverwertung Kreislaufwirtschaft Wertschöpfung industriell demonstrieren Serie

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

9. Dez. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · demonstrationsanlagen-industrielle-biooekonomie

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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