Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Förderdatenbank
Bund (BMI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Unterstützt werden Bildungseinrichtungen, Vereine oder Verbände bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht.
Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen:
- Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken,
- Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten,
- Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement.
Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele.
Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 % der Projektausgaben.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich:
- landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland,
- landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie
- gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt sein und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden. Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.
- Mit Ihrem Projekt müssen Sie zum Erkenntnisgewinn beitragen: durch Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten zur Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbänden oder Kommunen oder zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichen Engagements.
- Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken dienen oder bereits im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch aufhetzende Maßnahmen werden nicht gefördert.
Von der Quelle genannte Themen: Zuschuss Demokratie Teilhabe Bildung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · demokratische-teilhabe-und-gegen-extremismus
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