Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Förderdatenbank
Bund (BMI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Bundessportfachverband, Verband des Behindertensports oder Ausrichter von Sportveranstaltungen im Spitzensport tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundeskanzleramt unterstützt die Bundessportfachverbände für den Spitzensport.
Gefördert werden:
- die Jahresplanung der Bundessportfachverbände,
- der Einsatz von Leistungssportpersonal,
- die Durchführung von inländischen Sportgroßveranstaltungen,
- internationale Sportbeziehungen,
- Einrichtungen von Bundessportfachverbänden, die ein zentrales Element für die Spitzensportstruktur darstellen.
Sie können einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung von Bundessportfachverbänden ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Bundessportfachverbände als Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes,
- Verbände im Bereich des Behindertensports,
- Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen.
Die betreffende Sportart muss gemäß Abschnitt 4 der Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm Teil B)
- über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein,
- über ein Kadersystem verfügen, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt,
- über ein Wettkampfsystem verfügen, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.
Termine
Die Zuwendungen dieser Förderung sind grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (Haushaltsjahr) oder der Maßnahme von jedem Zuwendungsempfänger gesondert mit den vom Bundesverwaltungsamt vorgesehenen Formblättern über das Bundesverwaltungsamt beim Bundeskanzleramt zu beantragen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V); treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft und lösen die bisherigen Förderrichtlinien Verbände des Bundesministeriums des Innern vom 10.10.2005, zuletzt geändert durch die Richtlinien vom 19.03.2015, mit Ablauf des 31.12.2025 ab.
Von der Quelle genannte Themen: Sportförderung Infrastrukturförderung Spitzensport Sport
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · bundessportfachverbaende-bund
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