Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Guarantee

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

15. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigen, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen, um Sie in einem politischen Krisenfall abzusichern.

Was gefördert wird

Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern. Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

  • Beteiligungen,
  • Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),
  • beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder
  • andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.

Gedeckt werden Gesellschafter- und Gläubigerrechte sowie Vermögenswerte der Projektgesellschaft, die sich im Anlageland aufgrund der dort investierten Mittel ergeben.

Folgende politische Risiken werden abgedeckt:

  • die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),
  • der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ--Bruch von Zusagen-Fall),
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),
  • Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie
  • die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT--Konvertierung und Transfer-Fall).

Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.

Je Anlageland oder Projekt bestehen keine Begrenzungen der Garantiebeträge.

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist eine Verlängerung um jeweils bis zu 10 Jahre möglich.

Ihren Antrag richten Sie an die PricewaterhouseCoopers GmbH. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und anzunehmen. Über die Garantieanträge entscheidet abschließend der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Bearbeitung der Garantieanträge ist bis zu einem Garantiebetrag von 5.000.000 EUR frei. Bei höheren Garantieanträgen wird grundsätzlich eine einmalige Gebühr von 0,05 Prozent des Garantiebetrags erhoben. Diese Gebühr ist pro Antrag auf einen Höchstwert von 10.000 EUR begrenzt.

Für Kapital- und Ertragsdeckungen wird jährlich ein laufendes Entgelt von grundsätzlich 0,5 Prozent erhoben. Dessen Höhe wird jeweils auf den zu Beginn des Garantiejahres garantierten Betrag ermittelt.

Die Bundesregierung setzt Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet daher vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in ausgewählten Diversifizierungszielen. Auch besonders klimafreundliche Projekte profitieren von Deckungserleichterungen. Nähere Informationen zu der Diversifizierungs- und Klimastrategie des Bundes finden Sie unter der Rubrik „Wissen“ auf der Informationsseite der PwC--PricewaterhouseCoopers GmbH zu den Investitionsgarantien (weiterführende Links).

Investitionsgarantien können in Kombination mit Exportkreditgarantien sowie Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK--Ungebundene Finanzkredite-Garantien) gewährt werden.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Kreditinstitute) mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland.

Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, dasim besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,
  • zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und
  • in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.

Grundsätzlich dürfen Sie die konkrete Investition noch nicht begonnen haben, wenn Sie die Bundesgarantien beantragen.

Von der Quelle genannte Themen: Direktinvestitionen Ausland Bundesgarantien Investitionsgarantien Sicherung politische Risiken

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Guarantee

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

15. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · bundesgarantien-investitionsgarantien

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