Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
25. Nov. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 % durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module:
- Modul 1: MachbarkeitsstudienMachbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045
- Die Antragstellung für Modul 1 (inkl. Planungsleistungen nach LPh 2-4 HOAI) ist seit dem 14.04.2026 ausschließlich über die Förderzentrale Deutschland möglich - siehe weiterführende Links.
- Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme)
- Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Wärmespeicher
- Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
- Wärmeübergabestationen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) für 12 Monate,
- für Investitionen in Neubaunetze und in Bestandsnetze (Modul 2): bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) pro Vorhaben für 4 Jahre,Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme.
Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit sind in Modul 1 förderfähig.
Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten.
Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- wirtschaftlich tätige Kommunen,
- kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen,
- kommunale Zweckverbände,
- eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und
- Contractoren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.
- An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen sein.
- Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme müssen für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 ansteigend sein, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist.
- Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt.
- Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden.
- Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul II) muss ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie (Modul I) und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1. August 2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 18. August 2022, B1.
Von der Quelle genannte Themen: Energieeffizienz Erneuerbare Energien und Abwärme C02-Emissionen senken Primärenergieverbrauch senken
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
25. Nov. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · bundesfoerderung-effiziente-waermenetze
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