Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Guarantee

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium.

Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Kreditinstitute,
  • Bausparkassen,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Leasing-, Factoring- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bekommen nur dann eine Landesbürgschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten möglich sind und die Bürgschaften der Bürgschaftsbank nicht zur Verfügung stehen.
  • Sie erwarten bei normalem wirtschaftlichen Ablauf die Rückzahlungen durch die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer.
  • Die Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel ist in angemessenem Umfang gesichert.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 16. Juni 2015, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 27 vom 6. Juli 2015, S. 742; verlängert durch Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 1. Juni 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 24 vom 14. Juni 2021, S. 1102.

Von der Quelle genannte Themen: Absicherung Mittelstand Unternehmensfinanzierung Wettbewerbssicherung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Guarantee

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · buergschaftsrichtlinie

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