Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Guarantee
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
19. Apr. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Neubau eines Wärmenetzes,
- Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes,
- Umbau eines bestehenden Wärmenetzes.
Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab.
Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute).
Begünstigte sind
- Kommunen und kommunale Eigenbetriebe,
- Kommunalunternehmen,
- Zweckverbände,
- Genossenschaften und
- private Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird. Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme.
- Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein. Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK-Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt.
- Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen.
- Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot (Term-sheet) vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- bereits begonnene Investitionsvorhaben,
- bereits gewährte Finanzierungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 25. März 2024, Amtsblatt für Schleswig Holstein Nr. 16. vom 15. April 2024, S. 572.
Von der Quelle genannte Themen: Nah- und Fernwärme erneuerbare Energien Abwärme Ausbau Wärmeversorgung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Guarantee
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
19. Apr. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · buergschaftsprogramm-waermenetze-sh
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