Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ( VwV Bürgschaften)
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Guarantee
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die nicht über ausreichende Sicherheiten einer Bank verfügen.
Mit einer Landesbürgschaft können Sie folgende Vorhaben besichern:
- Kredite einschließlich Leasing- und Factoring-Finanzierungen von Investitionen (einschließlich der Übernahme eines bestehenden Betriebs),
- Betriebsmittelkredite,
- Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen.
Der Umfang der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Das Bürgschaftsvolumen muss über EUR 15 Millionen liegen.
Bürgschaften in Höhe von EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen übernimmt die L-Bank im Rahmen des Bürgschaftsprogramms. Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 20 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten maximal 6 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird Ihr Antrag an die L-Bank weitergeleitet.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Durchführung Ihres zu verbürgenden Vorhabens ist für das Land von volkswirtschaftlichem Interesse.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs durchführen, müssen dessen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder es in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sein.
- Die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des verbürgten Kredits sind zu erwarten.
- Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens oder Angehöriger der freien Berufe ist gesichert.
- Als antragstellende Person sind Sie bürgschaftswürdig und verfügen über ein geordnetes betriebliches Rechnungswesen, das eine Überprüfung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglicht.
Nicht gefördert werden
- die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite,
- Personen und Unternehmen, bei denen ein Steuerstrafverfahren anhängig ist.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 30. Juni 2022, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 7 vom 27. Juli 2022, S. 695; Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 24. Januar 2024, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 3 vom 27. März 2024, S. 157.
Von der Quelle genannte Themen: Wettbewerbsförderung Investitionsförderung Liquiditätsengpass Betriebsmittel Ukraine Ukrainekonflikt Russland Krieg Ukrainekrise
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Guarantee
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · buergschaften-gewerbliche-wirtschaft-bw
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