Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Guarantee
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
28. Apr. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Sie planen den Bau von Mietwohnungen oder einer sozialen Einrichtung in Hessen? Das Land unterstützt Ihre Finanzierung durch die Übernahme einer Bürgschaft, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist.
Sie erhalten die Förderung
- zur Errichtung oder Schaffung von Mietwohnraum, ein schließlich des Ersterwerbs,
- zur Modernisierung von Mietwohnraum, insbesondere der energetischen Modernisierung,
- zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel,
- zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen,
- zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder),
- zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie zum Kauf und zur Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik,
- zur energetischen Modernisierung und/oder des alters gerechten Umbaus des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 % der Gesamtkosten.
Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 EUR, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei 10.000 EUR.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Gebäude handeln, das rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet ist.
- Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.
- Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, darf keine unangemessen große Wohnfläche oder besonders aufwendige Ausstattung haben.
- Beachten Sie bitte, dass Sie keine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellungbei Neubau von Objekten (ausgenommen der Ersterwerb) das Bauvorhaben bereits bezugsfertig ist,
- bei Modernisierung diese bereits abgeschlossen ist,
- bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist oder
- bei Förderung von Photovoltaikanlagen mit der Errichtung bereits begonnen worden ist.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Kredite aus Mitteln öffentlicher Haushalte,
- Kommunalkredite,
- Arbeitgeberkredite,
- Vor- und Zwischenfinanzierungskredite.
Von der Quelle genannte Themen: Wohnungsbau Wohnraum Bauvorhaben Absicherung Wohnungsfinanzierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Guarantee
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
28. Apr. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · buergschaft-wohnebaeude-hessen
Können Sie das beantragen?
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