Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Guarantee

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten dienen und in Bayern durchgeführt werden. Neben Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden.

Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr als EUR 5 Millionen ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig.

Den Antrag auf eine Staatsbürgschaft reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Fall einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Bayern, die im Sinne der EU-Leitlinien als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können die Förderung nur erhalten, wenn Sie als Unternehmen nicht für die „Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft“ infrage kommt und wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten für einen Kredit zur Verfügung stehen.
  • Die Durchführung Ihres Vorhabens muss für Bayern von volkswirtschaftlichem, sozialpolitischem, agrarpolitischem oder kulturpolitischem Interesse sein.
  • Sie als Unternehmen müssendie Gesamtfinanzierung absichern,
  • die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des zu verbürgenden Kredits sicherstellen,
  • von Ihrer Persönlichkeit und der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Ausgestaltung her die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten,
  • sich an der Finanzierung des Vorhabens, soweit möglich, in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln beteiligen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 3. Februar 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 129 vom 17. Februar 2021.

Von der Quelle genannte Themen: Insolvenz Konkurs Stabilisierung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Guarantee

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · buergschaft-fuer-unternehmen-in-schwierigkeiten

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