Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Thüringen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung,
  • den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur (Verlegung von Leerrohren, Ausstattung mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, Tiefbauleistungen, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten) zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Betreibermodell) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung.
  • Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von kostenfreien WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei WLAN-Angeboten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000, bei Anträgen von WLAN-Angeboten EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars an die Thüringer Aufbaubank.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen,
  • privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und von der Kommune für den Ausbau des Breitbandnetzes beauftragt wurden sowie
  • öffentlich-rechtliche Betriebe und maßgeblich aus öffentlichen Haushalten finanzierte Einrichtungen im Freistaat Thüringen sowie privatrechtliche Unternehmen in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Eine Weitergabe der Zuwendung an Dritte ist unter Beachtung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie möglich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.
  • Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens müssen Sie ausschließen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine marktgetriebene Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist.
  • In Ihrem Erschließungsgebiet ist noch kein Netz vorhanden, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download übertragen kann (Aufgreifschwellen).
  • Als antragstellende Gebietskörperschaft müssen Sie Letztbegünstigte in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auswählen.
  • Sie müssen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bestehende Infrastrukturen so weit wie möglich nutzen.
  • Geförderte WLAN-Hotspots sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein sowie einen Zugang zu nichtgewerblichen Zwecken für die Mindestbetriebsdauer zeitlich dauerhaft kostenlos ermöglichen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 3. August 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 39 vom 25. September 2023, S. 1297.

Von der Quelle genannte Themen: Breitband Glasfaser Internet gigabit

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Thüringen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Thüringen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · breitbandinfrastrukturen-breitbandausbaurichtlinie

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