Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Aug. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Beratungsprojekte, die darauf ausgerichtet sind, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln;
- Implementierungsprojekte zur Umsetzungneuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation),
- neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Prozessinnovation);
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Beratungsprojekte höchstens EUR 50.000,
- für Implementierungsprojekte höchstens EUR 250.000,
- für Schulungsprojekte höchstens EUR 50.000.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten.
Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
- Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
- Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
- Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden:Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate,
- Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre,
- Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 14. Februar 2024, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 9 vom 6. März 2024, S. 143; Informationen der ILB, Stand März 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Innovation Unternehmen Digitalisierung Prozessinnovation Organisationsinnovation
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Aug. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital
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