Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)
Förderdatenbank
Bund (BMVI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus
Was das Programm sagt
Wenn Sie in umweltfreundliche Energieversorgung von See- und Binnenschiffen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.
Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen:
- Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe,
- Energiewandler,
- Plug-In Systeme,
- Stromübergabesysteme sowie auch
- Systemkombinationen der genannten Systeme.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für:
- Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und
- für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage mit Ihrem Vorhaben beginnen.
- Sie stellen die Finanzierung Ihres Vorhabens sicher.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 25.11.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.12.2022, B3; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 27.11.2023, Verkehrsblatt Nr. 23 vom 15.12.2023, S. 711.
Von der Quelle genannte Themen: Umweltfreundlich Stromversorgung Schiffe
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMVI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · bordstromtech-richtlinie
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