BMEL -Exportförderprogramm

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMEL)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Ihre Exporttätigkeiten verstärken oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen.

Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert. Diese können zum Teil aufeinander aufbauen.

Im Inland sind das:

  • die Bereitstellung sektor- und produktspezifischer Marktinformationen,
  • Schulungen für eine Gruppe von interessierten Unternehmen,
  • einzelbetriebliche Beratungen für interessierte Unternehmen zur Vorbereitung der Unternehmen auf ihren Auftritt und auf die Präsentation ihrer Produkte im ausländischen Markt.

Im Ausland werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Markterkundungsreisen,
  • Geschäftsreisen,
  • Informationsveranstaltungen,
  • Kontaktbörsen,
  • imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau,
  • Wirtschaftsdelegationsreisen zur Marktpflege und Markterschließung und
  • Erstellung von Print- und e-Medien zur Information von Kundinnen und Kunden und Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Für Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten, das Veranstalten von Fachkongressen, Tagungen und Seminaren, die den Austausch und die Weitergabe von Fachkenntnissen fördern sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland, können Sie eine Förderung erhalten.

Die Förderung wird Ihnen in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Ihre förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind grundsätzlich überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen insbesondere Dach- und Fachverbände sowie die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche.

Als einzelnes Unternehmen oder im Zusammenschluss von weniger als 5 Unternehmen sind Sie nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss erheblich im Interesse des Bundes liegen und darf nicht zusätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.
  • Sie müssen die notwendigen Qualifikationen und ausreichend personelle sowie materielle Kapazitäten besitzen, um das Projekt durchzuführen.
  • Mit Ihrem Vorhaben muss eine günstige Prognose zur Verwertung Ihrer Ergebnisse verbunden sein. Auch sollten Sie mit Ihrem Projekt wirtschaftlichen Erfolg erwarten und einen Nutzen für die Gesamtwirtschaft erbringen. Die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen sollte ebenfalls ein Ziel Ihres Projekts sein.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, wenn Sie den Antrag stellen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Stand 7/2021.

Von der Quelle genannte Themen: Zuschuss Exportförderung Landwirtschaft Ernährung Markterkundungsreisen Geschäftsreisen Informationsveranstaltungen Kontaktbörsen Marktsicherung Marktausbau Wirtschaftsdelegationsreisen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMEL)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · bmel-exportfoerderprogramm

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