BMEL -Exportförderprogramm
Förderdatenbank
Bund (BMEL)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Ihre Exporttätigkeiten verstärken oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen.
Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert. Diese können zum Teil aufeinander aufbauen.
Im Inland sind das:
- die Bereitstellung sektor- und produktspezifischer Marktinformationen,
- Schulungen für eine Gruppe von interessierten Unternehmen,
- einzelbetriebliche Beratungen für interessierte Unternehmen zur Vorbereitung der Unternehmen auf ihren Auftritt und auf die Präsentation ihrer Produkte im ausländischen Markt.
Im Ausland werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
- Markterkundungsreisen,
- Geschäftsreisen,
- Informationsveranstaltungen,
- Kontaktbörsen,
- imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau,
- Wirtschaftsdelegationsreisen zur Marktpflege und Markterschließung und
- Erstellung von Print- und e-Medien zur Information von Kundinnen und Kunden und Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Für Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten, das Veranstalten von Fachkongressen, Tagungen und Seminaren, die den Austausch und die Weitergabe von Fachkenntnissen fördern sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland, können Sie eine Förderung erhalten.
Die Förderung wird Ihnen in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Ihre förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind grundsätzlich überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen insbesondere Dach- und Fachverbände sowie die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche.
Als einzelnes Unternehmen oder im Zusammenschluss von weniger als 5 Unternehmen sind Sie nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss erheblich im Interesse des Bundes liegen und darf nicht zusätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.
- Sie müssen die notwendigen Qualifikationen und ausreichend personelle sowie materielle Kapazitäten besitzen, um das Projekt durchzuführen.
- Mit Ihrem Vorhaben muss eine günstige Prognose zur Verwertung Ihrer Ergebnisse verbunden sein. Auch sollten Sie mit Ihrem Projekt wirtschaftlichen Erfolg erwarten und einen Nutzen für die Gesamtwirtschaft erbringen. Die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen sollte ebenfalls ein Ziel Ihres Projekts sein.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, wenn Sie den Antrag stellen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Stand 7/2021.
Von der Quelle genannte Themen: Zuschuss Exportförderung Landwirtschaft Ernährung Markterkundungsreisen Geschäftsreisen Informationsveranstaltungen Kontaktbörsen Marktsicherung Marktausbau Wirtschaftsdelegationsreisen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMEL)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · bmel-exportfoerderprogramm
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.