Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (BioWärme Bayern)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in
- Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt,
- Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte) sowie
- die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vorhaben und bei Unternehmen nach ihrer Größe:
Bei Biomassekraftwerken/Biomasseheizsystemen beträgt der Zuschuss in der Grundförderung
- höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
- bei mittleren Unternehmen höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und
- bei kleinen Unternehmen höchstens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Zusätzlich zur Grundförderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei
- Biomasseheizsystemen einen Fuel-Switch-Bonus in Höhe von 10 Prozent,
- Kombinationsprojekten mit Nutzung von Wärme aus einer neuinstallierten Solarthermieanlage oder neuinstallierten Wärmepumpe einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent und
- Biomasseheizsystemen mit Abgaswärmetauscher (Economiser) oder Abgaskondensationsanlage einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.
Bei zugehörigen Wärmenetzen beträgt die Höhe des Zuschusses
- höchstens EUR 100,00 je Meter neuerrichteter Wärmetrasse und
- höchstens EUR 1.800 je Hausübergabestation,
jedoch maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Förderobergrenze beträgt für
- Biomasseheizwerke EUR 350.000,
- zugehörige Wärmenetze EUR 100.000.
Werden Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze zusammen gefördert, beträgt die Förderobergrenze insgesamt EUR 450.000.
Liegt der berechnete Zuschuss unter EUR 5.000, bekommen Sie keine Förderung (Bagatellgrenze).
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe.
Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen,
- juristische Personen des Privatrechts,
- Personengesellschaften,
- kirchliche Einrichtungen,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern) sowie
- vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Bayern umsetzen und mindestens 8 Jahre zweckentsprechend betreiben (Zweckbindung).
- Bei Biomasseheizsystemen muss der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie beziehungsweise Umweltwärme (auch in Kombination) an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung mindestens 10 Prozent betragen.
- Sie dürfen ausschließlich naturbelassene Holzbrennstoffe und naturbelassene halmgutartige Biomasse als Brennstoff in der Biomasseheizanlage einsetzen.
- Der Biomassekessel muss automatisch beschickt werden und für die Verwendung der gewählten Brennstoffe geeignet sein.
- Sie müssen einen Wärmespeicher („Pufferspeicher“) mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung installieren.
- Ihr Vorhaben muss technisch machbar und ökonomisch tragfähig sein.
- Je nach Art der Anlage sind weitere spezifische Voraussetzungen einzuhalten.
- Sie müssen einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Ersatzinvestitionen,
- Eigenbauanlagen und Prototypen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Hersteller von Biomasseheizanlagen oder von Anlagenkomponenten sowie
- Einrichtungen des Freistaats Bayern und des Bundes.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 12. Dezember 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 654 vom 20. Dezember 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Wärmeversorgung Erneuerbare Energien CO2-Emissionen Hackschnitzelheizung Pelletheizung Fuel-Switch-Bonus Neuerrichtung Erweiterung Wärmenetz Investitionsmehrkosten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · biowaerme-bayern
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