Förderung im Rahmen des Programmes BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Berlin

Berlin

Equity

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

7. Apr. 2025

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Berlin

Förderebene

Bund · Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Als Start-up oder KMU mit innovativem (zum Beispiel ökologischem, digitalem oder sozialem) Geschäftsmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung oder ein Wandeldarlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein „RegioInnoGrowth“ des Zukunftsfonds der Bundesregierung und stellt eine gemeinsame Initiative des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) dar. Das Programm wird anteilig durch Mittel der KfW und der IBB finanziert und richtet sich an junge und/oder wachstumsorientierte gewerbliche Unternehmen (Start-ups und KMU) mit innovativen (zum Beispiel ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen. Das Programm unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen. Die Programmumsetzung in der IBB Gruppe erfolgt durch die IBB Capital GmbH (IBB Capital).

Die Umsetzung des Programms erfolgt immer unter Einbindung privater Co-Investoren, sogenannter „Intermediäre“. Bei den Intermediären handelt es sich um durch die IBB Capital akkreditierte Geschäftspartner, zum Beispiel Business Angels, Family Offices oder Venture Capital-Gesellschaften (Details hierzu können Sie den Akkreditierungsgrundsätzen entnehmen). Die den Unternehmen (Start-ups/KMU) durch den Intermediär zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beinhalten sowohl die öffentlichen Programmmittel als auch private Mittel des Intermediärs. Die privaten Mittel betragen mindestens 30 Prozent und höchstens 49 Prozent der gemeinsamen Finanzierung. Dem Intermediär ist freigestellt, neben der gemeinsamen Finanzierung noch weitere private Mittel zu investieren. Öffentliche und private Mittel werden zu gleichen, marktüblichen Konditionen (pari passu) investiert. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung. Die Beteiligung an Berliner Start-ups/KMU durch den Intermediär erfolgt unter vollständiger Beachtung der Beteiligungsgrundsätze des Programms in privatrechtlicher Form.

Ziel des Programmes ist die Sicherstellung der Finanzierung von innovativen und wachstumsstarken Berliner Start-ups/KMU mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Dadurch sollen Arbeitsplätze in Berlin geschaffen, gesichert oder ein Arbeitsplatzabbau durch Verlagerung aus Berlin vermieden werden. Die Finanzierung erfolgt durch marktübliche offene Beteiligungen oder durch Wandeldarlehen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beteiligung besteht nicht. Der Intermediär und die IBB Capital entscheiden anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel gemeinsam über die Investitionen im Rahmen des BIG--BerlinInnoGrowth-Programms.

Der Finanzierungsanteil der IBB Capital ist einzelfallabhängig und kann bis zu 2.000.000 EUR, sollte jedoch mind. 350.000 EUR betragen.

Bedingungen laut Quelle

Ihr Unternehmen kommt für das Programm nur in Betracht, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:

  • es handelt sich um ein wachstumsorientiertes, mittelständisches Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR,
  • Ihr Unternehmen hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eine andere geeignete Rechtsform,
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin (spätestens seit 3 Monaten vor der Stellung des Finanzierungsantrages); liegt der Hauptsitz nicht in Berlin, muss der Hauptsitz innerhalb der EU liegen und die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten (FTE) des Unternehmens in Berlin tätig sein,
  • es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Unternehmen mit einem innovativen/digitalisierungsorientierten und zukunftsfähigen Geschäftsmodell,
  • Ihr Unternehmen verfügt über ein marktgängiges Produkt und ist profitabel oder auf die Erreichung der Profitabilität in den kommenden 18 Monaten ausgerichtet,
  • die mit der Umsetzung des Geschäftsplanes Ihres Unternehmens verbundenen Risiken stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Wertsteigerungs- und Wachstumspotenzial,
  • es besteht eine realistische Exitperspektive für das Unternehmen, welche einen Verkauf der Beteiligung mit Gewinn innerhalb von 5 Jahren möglich erscheinen lässt,
  • das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Sitz und die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten (Vollzeitäquivalente) des Unternehmens für mindestens ein Jahr nach Erteilung der Finanzierungszusage nicht außerhalb Berlins zu verlegen.

Ausgeschlossen ist die Finanzierung Ihres Unternehmens, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • es handelt sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
  • es handelt sich um ein Unternehmen, welches zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung an einem geregelten Markt börsennotiert ist,
  • es handelt sich um ein Unternehmen, das oder dessen Geschäftsführer, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung von Sanktionen der EU direkt betroffen sind,
  • es handelt sich um ein Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW beziehungsweise das Unternehmen verstößt gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste.

Die IBB Gruppe schließt zudem bestimmte Geschäftspraktiken und Geschäftsfelder generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie den Ausschlusskriterien der IBB Gruppe entnehmen.

Termine

Für die Antragstellung und -bearbeitung bestehen grundsätzlich keine Fristen. Zusagen unter dem BIG--BerlinInnoGrowth-Programm können derzeit jedoch nur bis zum 15.12.2026 erteilt werden, sodass Anträge möglichst bis zum 15.09.2026 gestellt werden sollten.

Von der Quelle genannte Themen: Zukunftsfonds KfW und IBB Startups und KMU Innovative Geschäftsmodelle Soziale Innovationen Digitalisierung Entwicklung Berlin

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Berlin

Programm

Equity

Regionen (NUTS)

Berlin

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

7. Apr. 2025

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · big-programm-863187

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