Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein · Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Bewässerungsvorhaben in Gartenbau und Landwirtschaft.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 2,1 Millionen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.
  • Sie wirken an der fachlichen Bewertung der geförderten Maßnahmen mit und erteilen den vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Stellen die hierzu erforderlichen Auskünfte.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für technische Anlagen von 5 Jahren und für Bauten und bauliche Einrichtungen von 12 Jahren.

Nicht gefördert werden

  • der Bau von Verwaltungsgebäuden,
  • die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten,
  • die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen,
  • gewässerkundliche Daueraufgaben,
  • institutionelle Förderungen,
  • Grunderwerb zur Realisierung baulicher Anlagen, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt,
  • einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2019, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 6 vom 9. April 2019, S. 147; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 43 vom 8. November 2023, S. 1278.

Von der Quelle genannte Themen: Bewässerungsanlagen Wasserwirtschaft Grundwasser Pumpanlage Bewässerungsnetz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · bewaesserung-gartenbau-landwirtschaft

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