Betriebliches Mobilitätsmanagement
Förderdatenbank
Bund (BMVI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Projekte des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Verringerung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors.
Gefördert werden Ihre Einzel- und Verbundprojekte in 3 inhaltlichen Schwerpunkten:
- Im Rahmen der Innovationsförderung werden innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement gefördert, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.
- Im Rahmen der Breitenförderung werden effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements gefördert, die eine breite Wirkung für das betriebliche Mobilitätsmanagement in Betrieben besitzen.
- Im Rahmen der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich an Betriebe mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können eine Listung nach Eignungsprüfung beantragen.
Mit gesonderten Förderaufrufen werden Sie zum Einreichen von Projektskizzen und zur Antragstellung aufgefordert. Mit diesen Förderaufrufen werden die Förderung und einzelne Regelungen ergänzt, angepasst oder konkretisiert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt für die jeweiligen Schwerpunkte im Einzelnen:
- Innovationsförderung: Sie erhalten für Ihre Vorhaben mit einer Fördersumme ab mindestens 200.000 EUR (Bagatellgrenze) eine Anteilfinanzierung, die auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
- Breitenförderung: Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung mit einem Höchstbetrag von maximal 60.000 EUR bezogen auf die Investitionsmehrkosten.
- Initialförderung: Sie erhalten einen Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5.000 EUR.
Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Schwerpunkt und ist im Schwerpunkt Innovationsförderung zweistufig und in den Schwerpunkten Breitenförderung und Initialförderung einstufig. Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren Antrag reichen Sie bitte bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
Für Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren förmlichen Förderantrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- natürliche Personen,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
- die jeweiligen Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren Hauptsitz in der Europäischen Union sowie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
- Die spätere Verwertung der Ergebnisse haben Sie in Form eines Verwertungsplans dokumentiert, den Sie vorlegen können.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Termine
Die Einreichung der Projektskizze und aller Anlagen war über das elektronische Antrags-und Angebotssystem des Bundes bis zum 11.08.2025 möglich (Ausschlussfrist).
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 10. April 2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 22. April 2024, B1.
Von der Quelle genannte Themen: Mobilitätsmanagement Verkehr Mobilität Emission Klimaschutz Innovationsförderung Breitenförderung Initialförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMVI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · betriebliches-mobilitaetsmanagement-bund
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