Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien „Betriebliche Ressourceneffizienz“)
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Nov. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen
- in Maschinen und Anlagen in Ihrem Eigentum zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und
- zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.
Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mit KMU zusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.
- Bei Ergänzung der Förderung aus Landesmitteln kann die Höhe des Zuschusses für betriebliche Investitionen bis zu 70 Prozent und für Studien und Ideenwettbewerbe bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Der Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 und kann für betriebliche Investitionen maximal EUR 1 Million und für Studien und Ideenwettbewerbe maximal EUR 100.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sie können Ihren Antrag jährlich zu 2 Terminen stellen, die im Internet veröffentlicht werden.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen, im Fall von Studien und Ideenwettbewerben auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Projekt in dem Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Im Fall von Ideenwettbewerben und Studien müssen Sie als Forschungseinrichtung mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten und nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse über niedersächsische KMU und über Materialkreisläufe in Niedersachsen haben, um ein Konzept für die Unternehmen entwickeln zu können. Sie müssen Ihrem Antrag Interessenbekundungen niedersächsischer Unternehmen beifügen, dass diese an dem konzipierten Projekt teilnehmen wollen.
- Bei betrieblichen Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen Ihrem Antrag eine sachkundige Stellungnahme eines Beratungsunternehmens auf dem Sektor der Ressourcen- und Materialeffizienz beifügen, in der die technische Durchführbarkeit Ihres Projekts bescheinigt wird.
- Bitte beachten Sie bei Kooperationsvorhaben:Bei mehreren beteiligten Akteuren aus Niedersachsen ist eine Weiterleitung der Förderung ausgeschlossen und jeder beteilgte Akteur muss für angefallene zuwendungsfähige Ausgaben die Voraussetzungen des Programms erfüllen und einen eigenen Antrag stellen.
- Im Fall von interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben muss die Kooperation im Interesse des Landes Niedersachsen liegen und die beteiligten Akteure aus Regionen außerhalb des Programmgebiets bringen ihre Mittel selbst ein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 9. November 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 45 vom 9. November 2022, S. 1448.
Von der Quelle genannte Themen: Einsparung ressourcenschonend Ressource Recycling Kreislaufwirtschaft Abfallentsorgung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Nov. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · betriebliche-ressourceneffizienz
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