Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

17. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Thüringen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichen ÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Neubau, Ausbau, Erneuerung und Instandsetzung von Straßenbahntrassen und Schieneninfrastruktur des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV),
  • Bau, Umbau und Erneuerung von Zugangsstellen zum SPNV,
  • Telematikvorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wie Errichtung und Erneuerung von Leit-, Beschleunigungs-, Sicherungs-, Dispositions-, Vertriebs-, Fahrgastservice- und Fahrgastinformationssystemen sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der Fahrgastsicherheit,
  • Beschaffung und Ersatzbeschaffung von technischen Anlagen in Omnibus- und Straßenbahnbetriebshöfen,
  • Kauf von neuen barrierefreien und sauberen oder emissionsfreien Linienbussen,
  • Kauf von neuen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen,
  • Modernisierung vorhandener Straßenbahnfahrzeuge durch Ersatz veralteter oder verschlissener technischer Bauteilgruppen oder Aggregate,
  • Kostenanteile für Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für nicht bundeseigene Schienenwege, die der Baulastträger des Schienenweges zu tragen verpflichtet ist,
  • Bau- und Erhaltungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Instandhaltung) und Ausstattungen zur Verschönerung des Bahnhofsumfeldes sowie zur Verbesserung der Fahrgastbedingungen im Bahnhofsumfeld.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für den Kauf von neuen barrierefreien und sauberen oder emissionsfreien Linienbussen beträgt die Förderung zusätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben für den alternativen Antrieb gegenüber dem vergleichbaren Fahrzeug mit konventionellem Antrieb.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 5.000 betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das geplante Investitionsvorhaben frühzeitig zur Aufnahme in den Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers anmelden.

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 30.9. des dem Vorhabensbeginn vorangehenden Jahres beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgen. Wenn Ihr Investitionsvorhaben Teil des EFRE-Programms 2021–2027 Thüringen darstellt, ist die Thüringer Aufbaubank Bewilligungsstelle. Das Verfahren wird über das EFRE-Portal 2021–2027 abgewickelt.

Wenn das Vorhaben in den Investitionsplan des Aufgabenträgers und in das Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgenommen wurde, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein.
  • Ihr Vorhaben darf den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und -entwicklungen nicht entgegenstehen.
  • Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigen.
  • Ihr Vorhaben muss bau-, verkehrs- und systemtechnisch einwandfrei und unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
  • Ihr Vorhaben muss den geltenden Umweltstandards entsprechen und insgesamt finanziell gesichert sein.
  • Wenn Ihr Vorhaben mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird (Investitionen in Straßenbahnen; Entwicklung nachhaltiger, innovativer und multimodaler Mobilitätsdienstleistungen durch den Auf- und Ausbau flächendeckender, barrierefreier und vernetzter digitaler Strukturen), müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 22. Dezember 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 30. Januar 2023, S. 251

Von der Quelle genannte Themen: ÖPNV Barrierefreiheit Fahrgastinformation Verkehr Emissionen Bus

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Thüringen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Thüringen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

17. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · betriebliche-investitionen-oepnv

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