Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
13. Nov. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune temporäre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine, bereitstellen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, wenn Sie eine sogenannte „temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft (tkGU)“ zur Aufnahme insbesondere von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Zeitraum vom 29.11.2022 bis zum 31.12.2024 bereitstellen und unterhalten.
Sie bekommen die Förderung für die folgenden anfallenden Betriebskosten:
- Personalkosten für die Betreuung der Schutzsuchenden,
- Sachkosten im Zusammenhang mit dem Betreuungspersonal (beispielsweise Ausstattungskosten für Büroarbeitsplätze und Informationstechnik),
- Kosten für einen Sicherheitsdienst aufgrund einer besonderen Sicherheitslage,
- Vorhaltekosten,
- Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Schutzkonzepts.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Bitte beachten Sie je nach Art Ihres Vorhabens die verschiedenen Antragsfristen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden (Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen in der tkGU vorrangig Kriegsvertriebene aus der Ukraine unterbringen. Nachrangig können Sie auch Asylsuchende unterbringen.
- Ihre tkGU verfügt normalerweise über mindestens 50 und höchstens 200 Unterbringungsplätze.
- Sie begrenzen die zeitliche Unterbringung in einer tkGU normalerweise auf 6 Monate je Person.
- Ihre Gemeinschaftunterkünfte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:Sie sehen je unterzubringender Person mindestens 6 Quadratmeter Wohnfläche vor zuzüglich 2 Quadratmeter, die auch durch gemeinschaftlich genutzte Räume zur Verfügung gestellt werden können.
- Sie statten die Wohn- und Gemeinschaftsräume zweckmäßig und angemessen aus, indem Sie beispielsweise Möglichkeiten zur eigenen Verpflegung schaffen und auf Nationalitäten, Religionen sowie Alters- und Familienstrukturen Rücksicht nehmen.
- Sie bringen alleinstehende Frauen und alleinstehende Männer in getrennten Zimmern unter.
- Ihre tkGU ist an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden und ermöglicht durch ihre Lage den Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens sowie zu integrationsrelevanten Angeboten (Migrationsberatung, Sprachkurse und Ähnliches).
Termine
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu folgenden Fristen ein:
- bereits betriebene tkGU: 31.12.2023
- neu zu betreibende tkGU: 30.4.2024
- Erstattung von Vorhaltekosten: 30.6.2024
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 3. November 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 48 vom 27. November 2023, S. 2670.
Von der Quelle genannte Themen: Geflüchtete Ukraine Betrieb Gemeinschaftsunterkunft Vorhaltekosten Sicherheitsdienst Personalkosten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
13. Nov. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · betrieb-tkgu
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