Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. März 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträger des ÖPNV neue oder auch gebrauchte Busse kaufen wollen, um sie im Linienverkehr einzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Kauf von neuen und gebrauchten Omnibussen und von Anhängern für Omnibusse zum Transport von Fahrrädern. Gefördert werden moderne, barrierefreie und umweltfreundliche Fahrzeuge.
Sie erhalten die Förderung für die Erstbeschaffung von Fahrzeugen zur Einrichtung neuer Linien und zur Erweiterung oder Verdichtung bestehender Linien (gilt auch, wenn Sie eine bestehende Linie erstmalig bedienen) sowie für die Ersatzbeschaffung für vorhandene Fahrzeuge.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für neue Fahrzeuge 40 Prozent und für gebrauchte Fahrzeuge 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben sind abhängig von der Art des Fahrzeugs, das Sie kaufen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.5. für Vorhaben im folgenden Jahr an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr in Niedersachsen betreiben, sowie Fahrzeugvorhaltegesellschaften, die mit einem solchen Unternehmen verbunden sind und diesem Unternehmen das geförderte Fahrzeug zur Nutzung überlassen, und
- Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um ein Fahrzeug mit Niederflurtechnik handeln, wenn dieses für den beabsichtigten Verkehr am Markt angeboten wird.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine positive Stellungnahme des Aufgabenträgers beifügen, dass die Förderung dem jeweiligen Nahverkehrsplan entspricht.
- Geförderte Fahrzeuge müssen überwiegend (mindestens 51 Prozent) zur Erbringung von Nahverkehrsleistungen im Linienverkehr eingesetzt werden und eine jährliche Betriebsleistung von 30.000 Wagen-km (Minibusse 20.000 Wagen-km) im Linienverkehr erreichen.
- Handelt es sich um Ersatzbeschaffungen, müssen die zu ersetzenden Omnibusse normalerweise nach 10 Jahren eine Laufleistung von mehr als 300.000 km aufweisen (Minibusse 200.000 km).
- Gebrauchte Fahrzeuge (nur bei Ersatzbeschaffungen förderfähig) dürfen zum Zeitpunkt des Kaufs höchstens 5 Jahre alt sein (Zulassungsalter) und müssen die gültige Euro-Abgasnorm erfüllen.
- Bekommen Sie die Förderung für neue Fahrzeuge, müssen Sie diese 10 Jahre (Minibusse 7 Jahre beziehungsweise 5 Jahre, wenn 250.000 km im ÖPNV erreicht wurden) zweckgebunden einsetzen. Bei gebrauchten Fahrzeugen reduziert sich die Zweckbindung um das Fahrzeugalter zum Förderzeitpunkt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 2. März 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 10 vom 16. März 2022, S. 302.
Von der Quelle genannte Themen: Bus Omnibus ÖPNV Solobus Midibus Minibus Personennahverkehr Gelenkbus Linienverkehr
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. März 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · beschaffung-omnibusse-oepnv
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