Aufstiegsprämie für berufliche Aufstiegsqualifizierung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.

Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bis zum 31.05.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR.

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung ab dem 01.06.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 3.500 EUR.

Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.

Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat Berufliche Bildung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) auf dem DQR--Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten.
  • Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses liegt Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes.

Termine

  • Ausschlussfrist: Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum Ihres Prüfungszeugnisses einreichen.
  • Laufzeit der Richtlinie: Die Förderung ist für Beihilfen im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bis zum 30.06.2027 befristet.

Von der Quelle genannte Themen: Ausbildung Berufsbildung Weiterbildung Fortbildung Prämie Meisterprämie Fachwirt-Zuschuss Aufstiegsfortbildung Hessen Weiterbildungsbonus Prämie für Fortbildungsabschluss Hessen-Prämie Aufstieg

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · berufliche-bildung-aufstiegspraemie

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