Berliner Schallschutzfensterprogramm
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.
Sie erhalten die Förderung für
- die Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden und
- schallgedämmte Lüftungsanlagen in Schlafzimmern und Kinderzimmern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5.
Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mit EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils EUR 250,00 pro Raum.
Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aber EUR 15.000 je Wohnung.
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular. Die eigentlichen Förderanträge reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter sowie Nießbraucherin oder Nießbraucher der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden.
- Der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein. Zudem müssen die betroffenen Aufenthaltsräume eine Grundfläche von mehr als 10 Quadratmetern aufweisen.
- Beim Einbau von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren und Loggien sind die Vorgaben des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren (herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.) einzuhalten.
- In Wohngebäuden eingebaute Fenster und Türen müssen im Standard der Schallschutzklasse 4 (gemäß VDI-Richtlinie 2719) entsprechen. Bei erhöhten Anforderungen gelten die Vorgaben der Schallschutzklasse 5.
- Die Verkehrslärmbelastung darf nicht durch Fernstraßen des Bundes, Eisenbahn- oder Schnellbahnverkehr verursacht werden, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 7. Dezember 2023, Amtsblatt für Berlin Nr. 2 vom 12. Januar 2024, S. 72.
Von der Quelle genannte Themen: Lärmsanierung Wohnungsbau Zuschüsse Lärmschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · berliner-schallschutzfensterprogramm
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