Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

2. Dez. 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen einen Markteintritt in Afrika planen, können Sie einen finanziellen Zuschuss für externe Beratungsleistungen erhalten .

Was gefördert wird

Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und praktischen Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsorganisationen. Das Förderangebot erstreckt sich auf länder- und branchenspezifische Fragestellungen, rechtliche Rahmenbedingungen im Außenhandel, Business-Case-Berechnungen, Finanzierungsfragen sowie die Vorbereitung von Gründungsvorhaben.

Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Thema gelten gestaffelte maximale Tagessätze bei einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Stunden pro Beratertag:

  • Bis zu 864 EUR netto pro Tag für Marktanalysen, Marktrecherchen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowie Logistikfragen.
  • Bis zu 1.080 EUR netto pro Tag für Business-Case-Berechnungen, Zertifizierungen, Normen und den Aufbau von Vertriebsstrukturen.
  • Bis zu 1.296 EUR netto pro Tag für Finanzierungsberatungen, Finanzierungsverhandlungen, rechtliche Rahmenbedingungen und die Gründung von Niederlassungen.

Pro Beratungsgutschein werden bis zu 15 Beratertage gefördert. Sie können pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen, was einem jährlichen maximalen Zuschusswert von 43.740 EUR netto entspricht. Über die gesamte Laufzeit der Förderrichtlinie hinweg ist die Inanspruchnahme auf insgesamt 5 Beratungsgutscheine je Unternehmen mit einem maximalen Gesamtzuschuss von 72.900 EUR netto begrenzt. Den verbleibenden Eigenanteil von 25 % sowie die anfallende Umsatzsteuer müssen Sie selbst tragen.

Bedingungen laut Quelle

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Zielgruppe KMU: Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gemäß der KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Zielgruppe Erweiterter Mittelstand: Antragsberechtigt sind zudem mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) erwirtschaften.
  • Sie müssen ein substanzielles Interesse an einem Markteintritt in afrikanische Zielmärkte nachweisen.
  • Die Beratung darf ausschließlich durch vom BAFA gelistete Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
  • Die Einhaltung der De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 fließenden Steuerjahren muss gewährleistet sein.
  • Sie müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und den Eigenanteil von 25 % vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen.

Ausschlussgründe:

  • Bereits vor der Bewilligung begonnene Beratungen oder zuvor geschlossene Beratungsverträge sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer offenen Rückforderungsanordnung der EU-Kommission bezüglich unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind.
  • Beratungen durch Partnerunternehmen, verbundene Unternehmen oder bei bestehendem wirtschaftlichen Eigeninteresse (zum Beispiel Gewinnbeteiligungen) sind unzulässig.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

Termine

Eine Einreichung ist bis zum 28.02.2027 möglich. Sie müssen Ihren Förderantrag vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Beratungsvertrags und vor Beginn der Beratungsleistung beim BAFA einreichen.

Von der Quelle genannte Themen: AfricaConnect AfricaGrow Wirtschaftsnetzwerk Wachstum Entwicklung Kapital Markteintritt Beratung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

2. Dez. 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · beratungsgutscheine-afrika

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