Förderung der Beratung in der Landwirtschaft
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine betriebliche Beratung durch eine Beratungsanbieterin oder einen Beratungsanbieter in Anspruch nehmen möchten, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Diese müssen von anerkannten Beratungsanbieterinnen und Beratungsanbietern durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, die Höchstgrenze liegt bei EUR 80,00 pro Beratungsstunde. Die Gesamtförderung ist auf einen Höchstbetrag von EUR 1.500 je Beratungselement und Jahr begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 225,00.
Richten Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Beratungsanbieterin oder Ihren Beratungsanbieter vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Bedingungen laut Quelle
Zuwendungsempfangende sind Beratungsanbietende, die vom Land Rheinland-Pfalz anerkannt sind.
Von der Förderung begünstigt sind Sie als kleines oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU im Bereich der Primärproduktion, wenn Ihr Betrieb in Rheinland-Pfalz ansässig ist oder Sie hier eine Betriebsstätte betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Beratung muss mit mindestens einer der Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums in Verbindung stehen. Die Beratung kann auch die BereicheEindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität und Gewässerschutz betreffen oder
- mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebs, einschließlich seiner Wettbewerbsfähigkeit, zusammenhängen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen in den folgenden Bereichen:
- Verarbeitung landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse (unter anderem die Weinbereitung ab Kelter),
- Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (unter anderem Hofläden) sowie
- landwirtschaftsnahe Dienstleistungen (unter anderem Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen).
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 30. Januar 2017, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 8. März 2017, S. 160; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 18. November 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 14 vom 23. Dezember 2022, S. 266; Informationen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Stand September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Beratung Landwirtschaft Ländliche Entwicklung Zuschüsse
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · beratung-in-der-landwirtschaft
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