Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMEL)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

6. Nov. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Bio-Lebensmittel einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Sie als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), wenn Sie Bio-Lebensmittel einsetzen.

Gefördert werden externe Beratungen. Die Beratungen können sich auf die Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln beziehen oder auch auf die Erweiterung Ihres Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln. Es können auch zusätzliche Beratungsinhalte gefördert werden, beispielsweise Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:

  • Vermeidung von weiteren Abfällen,
  • Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung,
  • Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,
  • besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes,
  • Treibhausgas-Neutralität,
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der AHV grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten,
  • für Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, maximal 90 Prozent der Beratungskosten,
  • insgesamt mindestens EUR 1.500 und maximal EUR 35.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Monate vor der 1. Beratung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen und
  • öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.
  • Ihre Beratung wird von externen selbstständigen Beratenden oder einem Beratungsunternehmen durchgeführt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen.
  • Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides haben Sie noch nicht mit der Beratung begonnen.
  • Den Inhalt der Beratung sowie die wesentlichen Ergebnisse hält der Berater oder die Beraterin in einem Kurzbericht fest.
  • Sie dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt haben.
  • Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 30.9.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 4.11.2022, B1; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15.5.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23.5.2024, B2.

Von der Quelle genannte Themen: Bio Außer-Haus-Verpflegung AHV Abfallvermeidung Saisonalität Lebensmittel Tierwohl Naturschutz Umweltschutz Treibhausgas-Neutralität Nachhaltigkeit Zertifizierung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMEL)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

6. Nov. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · beratung-ausser-haus-verpflegung-oekologisch

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