Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel – BEHG-- Brennstoffemissionshandelsgesetz -Härtefallkompensation?

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

21. Apr. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Ihr Unternehmen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels von unzumutbaren Härten betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Bund unterstützt Unternehmen, die durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von unzumutbaren Härten betroffen sind.

Sie erhalten die Förderung für zusätzliche finanzielle Belastungen infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für

  • den Bezug von Brennstoffen und
  • den Bezug von Waren oder für importierte Wärme entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Ihren Förderantrag stellen Sie bis zum 31.07. des Folgejahres elektronisch über die Internetseite der beauftragten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.

Sie können den Zuschuss mit anderen staatlichen Beihilfen kumulieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht.

Die Gewährung der Beihilfe ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen die unzumutbare Härte darlegen, nachweisen und den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern.
  • In einer hypothetischen Rechnungslegung muss für das Abrechnungsjahr erkennbar sein, dass die zusätzliche finanzielle Belastung eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit unmöglich macht.
  • Ihre Brennstoffkosten müssen mehr als 20 % der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen oder der Anteil Ihrer Zusatzkosten muss durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung mehr als 20 % betragen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Verantwortliche nach § 3 Nummer 3 BEHG--Brennstoffemissionshandelsgesetz,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 17.7.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.7.2023, B1.

Von der Quelle genannte Themen: Emissionshandel Brennstoffkosten Härtefall Kompensation

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

21. Apr. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · behg-haertefallkompensation

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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