Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Ihren Wald naturschonend bewirtschaften und dadurch gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der naturschutzorientierten Forstwirtschaft und fördert Maßnahmen, mit denen Sie

  • die Vielfalt an geschützten und gefährderten Arten und Lebensräumen erhalten,
  • den Biotopverbund BayernNetzNatur unterstützen und
  • Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie erhalten und entwickeln.

Sie bekommen die Förderung für den Erhalt oder die Wiederherstellung von

  • Stockausschlagwäldern,
  • Biberlebensräumen,
  • Altholzinseln,
  • Biotopbäumen.

Darüber hinaus können Sie gefördert werden, wenn Sie

  • auf forstliche Bewirtschaftung verzichten,
  • bei vollständigem Nutzungsverzicht lichte Waldstrukturen schaffen oder
  • Totholz im Wald belassen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • private und körperschaftliche Waldbesitzende,
  • Rechtler,
  • von Waldbesitzenden beauftragte Vereine und Verbände sowie
  • Vereinigungen von Waldbesitzenden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahmen müssenden Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen,
  • waldrechtliche Vorschriften berücksichtigen,
  • den geplanten Naturschutzzweck erreichen und
  • auf einer flurstückmäßig bezeichneten (Teil-)Fläche durchgeführt werden,
  • in der in Abschnitt 2 der Richtlinie beschriebenen Gebietskulisse durchgeführt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Januar 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 88 vom 3. Februar 2021; zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 326 vom 5. Juli 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Mischwälder Naturnähe Waldgrundstücke Stockausschlagwald Biberlebensraum Nutzungsverzicht Biotopbaum Totholz Altholzinsel

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · bayerisches-vertragsnaturschutzprogramm-wald

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