Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
2. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb bei der Finanzierung von Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Programmteilen:
- Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau (Teil B),
- digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Teil C) sowie
- digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls (Teil D).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Sensoren und digitaler Steuerungstechnik im Pflanzenbau: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand auf maximal EUR 15.000 beziehungsweise maximal EUR 30.000 begrenzt sind;
- bei digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand zwischen maximal EUR 25.000 und maximal EUR 100.000 begrenzt sind;
- bei digitalen Überwachungssystemen: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch auf maximal EUR 15.000 je Antrag begrenzt sind.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ein.
Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).
Teil A des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist derzeit nicht belegt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Wein- und Gartenbau) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern,
- Unternehmen in Bayern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie
- rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Betrieb erreicht beziehungsweise überschreitet die Mindestgröße, die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte Paragraf 1 Absatz 2 definiert wird, und erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union.
- Als Beteiligte und Beteiligter eines rechtsfähigen Zusammenschlusses von Landwirtinnen und Landwirten können Sie eine landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung nachweisen.
- Ihr Vorhaben erfüllt die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Förderbereiche festgelegten Mindestanforderungen.
- Sie beantragen die Förderung für Produkte aus der jeweiligen Produktliste, die im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten online veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert wird.
- Darüber hinaus gelten je nach Art des Vorhabens spezifische Voraussetzungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Ersatzbeschaffungen,
- gebrauchte Einrichtungen (Messegeräte zählen nicht als Gebrauchteinrichtungen),
- Gegenstände, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefördert wurden,
- Gegenstände, die überwiegend anderen Zwecken dienen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 369 vom 2. August 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Digitalisierung Zuschüsse Feldroboter digitale Hacktechnik Beikraut-Regulierung Sensorsystem Düngeoptimierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
2. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · bayerisches-sonderprogramm-landwirtschaft-digital
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