Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

19. Dez. 2019

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern fördert Ihre Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung von

  • Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und
  • Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind das normalerweise bis zu 60 Prozent, in Einzelfällen bis zu 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestens EUR 5.000 betragen.

Die Höhe des ergänzenden Zuschusses „Basis“ beträgt bis zu EUR 300,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben können Sie zusätzlich den Zuschuss „Nachhaltigkeit“ in Höhe von bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche bekommen. Die ergänzenden Zuschüsse „Basis“ und „Nachhaltigkeit“ betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens.

Die Höhe der Gesamtförderung (Darlehen und ergänzende Zuschüsse) darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der jeweiligen Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg. Nach Entscheidung der Bewilligungsstelle über den Antrag wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Gebäude mussmindestens 5 Jahre alt sein, wenn die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden,
  • im Jahr der Antragstellung am 31.12. mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Sie ausschließlich die in der Anlage aufgeführten Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen lassen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. März 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 201 vom 30. März 2022; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14. April 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 217 vom 10. Mai 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Wohnraumsanierung Gebäudeerhalt Mietwohnungen Mehrfamilienhäuser Pflegeplätze stationäre Pflegeeinrichtung Nachhaltigkeit

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

19. Dez. 2019

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · bayerisches-modernisierungsprogramm

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