Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMI)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

7. Apr. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.

Was gefördert wird

Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere:

  • an Olympiastützpunkten (OSP),
  • an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP),
  • am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT),
  • am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES),
  • am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt:

  • am FES--Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten bis zu 100 %,
  • am KOPT--Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum bis zu 100 %,
  • an OSP--Olympiastützpunkten bis zu 70 %,
  • am IAT--Institut für Angewandte Trainingswissenschaft bis zu 67 %,
  • an anerkannten BSP--Bundesstützpunkten bis zu 45 %.

Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.

Bedingungen laut Quelle

Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind:

  • Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen,
  • Bundessportfachverbände,
  • Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
  • sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.

Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.

Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.

Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.

Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Maßnahme.

Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.

Der Bedarf olympischer oder paralympischer Einrichtungen des Spitzensports hat Vorrang.

Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:

  • Baumaßnamen an Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, betrieben werden,
  • Baumaßnahmen für Zuschauer, insbesondere Tribünenanlagen sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen,
  • die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung,
  • die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen,
  • Kfz-Stellplätze,
  • Kunst am Bau.

Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Sportförderung Spitzensport Sportstättenbau Erweiterungsmaßnahmen Modrnisierungsmaßnahmen Baumaßnahmen FES KOPT BSP OSP IAT

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMI)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

7. Apr. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · baumassnahmen-spitzensport

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