Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
Förderdatenbank
Bund (BMI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
7. Apr. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Ein Unternehmen · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Was gefördert wird
Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere:
- an Olympiastützpunkten (OSP),
- an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP),
- am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT),
- am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES),
- am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt:
- am FES--Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten bis zu 100 %,
- am KOPT--Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum bis zu 100 %,
- an OSP--Olympiastützpunkten bis zu 70 %,
- am IAT--Institut für Angewandte Trainingswissenschaft bis zu 67 %,
- an anerkannten BSP--Bundesstützpunkten bis zu 45 %.
Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen,
- Bundessportfachverbände,
- Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
- sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.
Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.
Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.
Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.
Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Maßnahme.
Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.
Der Bedarf olympischer oder paralympischer Einrichtungen des Spitzensports hat Vorrang.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:
- Baumaßnamen an Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, betrieben werden,
- Baumaßnahmen für Zuschauer, insbesondere Tribünenanlagen sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen,
- die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung,
- die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen,
- Kfz-Stellplätze,
- Kunst am Bau.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Sportförderung Spitzensport Sportstättenbau Erweiterungsmaßnahmen Modrnisierungsmaßnahmen Baumaßnahmen FES KOPT BSP OSP IAT
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
7. Apr. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · baumassnahmen-spitzensport
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