Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie

Offen

Förderdatenbank

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Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

5. Juli 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Thüringen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge organisieren und durchführen, die Lehrgangsteilnehmenden unterbringen oder als Koordinierungsstelle zum Beispiel für die Koordinierung der Lehrgangsmodule tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen der beruflichen Ausbildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • überbetriebliche Lehrgänge (LG) zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO),
  • überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk (UELU),
  • Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie
  • Einrichtung von Koordinierungsstellen für die Koordinierung der Lehrgangsmodule sowie ihre fachliche Eignung und die Erfassung der Ergebnisindikatoren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Richten Sie bitte Ihren Antrag 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und die Unterbringung der Teilnehmenden juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen,
  • für überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk die Thüringer Handwerkskammern,
  • Koordinierungsstellen die Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zum Teilnehmerkreis Ihrer überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge gehören Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigten. Die Auszubildenden werden von ihren Unternehmen entsandt. Die Ausbildungsstätte befindet sich in Thüringen.
  • Ihre überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk müssen in anerkannten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie führen die Lehrgänge sind in zusammenhängender Form in Wochenblöcken durch.
  • Die Unterbringung wird für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen sowie der überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk gefördert.
  • Das Personal für Ihre Koordinierungsstelle muss die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung in E 9b des Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst erfüllen und entsprechende Aufgaben durchführen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 2. Juni 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26 vom 27. Juni 2022, S. 741.

Von der Quelle genannte Themen: Überbetrieblich Lehrgang Ausbildung Handwerk

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Thüringen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Thüringen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

5. Juli 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ausbildungsrichtlinie

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