Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht gelungen ist.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Ausbau kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität, vor allem Gigabitnetze (Betreibermodell),
  • kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen von privaten Netzbetreibern in den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (Wirtschaftlichkeitslückenförderung),
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Betreibermodells oder einer kommunale Finanzierungsbeteiligung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • beim Betreibermodell und der Wirtschaftlichkeitslückenförderung 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80 Millionen je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 200.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze);
  • bei Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000 je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 12.500 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten ein.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Auswahl eines Bewerbers im wettbewerblichen Verfahren schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise,
  • kreisfreie Städte,
  • Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden,
  • Zweckverbände sowie
  • rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei dem für einen Ausbau vorgesehenen Zielgebiet (Ausbaugebiet) handelt es sich um das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder um ein gemeindeübergreifendes Gebiet.
  • Alle am Ausbau beteiligten Gemeinden haben der Aufgabenwahrnehmung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zugestimmt.
  • Das Zielgebiet muss ein weißer und/oder grauer Fleck im Sinne der Gigabit-Rahmenregelung sein. Dies ist der Fall, wennkeine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download vorhanden ist und
  • innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung steht.
  • es sich um eine private und öffentliche Einrichtung handelt, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägt und vorantreibt (sozioökonomischer Schwerpunkt),
  • die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt beziehungsweise Gebäude bis zu dem anzuschließenden Gebäude beträgt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben in Gebieten, in denen

  • ein NGA-Netz vorhanden ist, das eine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck),
  • ein FTTB/H-Netz vorhanden ist und/oder
  • ein HFC-Netz mit mindestens dem Standard DOCSIS 3.1 ausgestattet ist oder eine Aufrüstung auf den Standard DOCSIS 3.1 innerhalb von 12 Monaten angekündigt wurde,
  • bereits 2 NGA-Netze vorhanden sind (schwarzer Fleck).

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17. April 2024, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 8 vom 16. Mai 2024, S. 173.

Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Investitionsförderung Gigabit Internet Betreibermodell Wirtschaftlichkeitslücke

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ausbaus-von-hochgeschwindigkeits-breitbandnetzen

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