Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune inklusive regionale Versorgungsstrukturen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft dabei, Barrieren im kommunalen Bereich zu beseitigen und gleichwertige und diskriminierungsfreie Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen bei Baumaßnahmen sowie damit verbundene Ausstattungsinvestitionen und Dienstleistungen (als notwenige Begleitmaßnahmen), die dem Abbau vorhandener Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen dienen oder inklusive Begegnungsstätten für Menschen mit und ohne Behinderungen schaffen.
Das sind beispielsweise Maßnahmen
- für hörbehinderte Menschen, wie Induktionsschleifen, optische Warn- und Notrufsysteme, optische Türeinlasssysteme,
- für blinde und sehbehinderte Menschen, wie Bodenleitsysteme, Tastmodelle, visuelle Kontraste,
- für kognitiv eingeschränkte Menschen, wie rientierungssysteme im Gebäude, Einsatz von Leichter Sprache auf Schildern,
- für mobilitätseingeschränkte Menschen, wie Aufzüge, Rampen, elektronisch zu öffnende Türen,
- zur Förderung der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sozialraum, wie barrierefreie Begegnungsplätze oder inklusive Mehrgenerationenspielplätze.
Im Rahmen eines inklusiven Gesamtkonzepts können Sie außerdem eine Förderung für nichtbauliche Elemente bekommen, die für die Wirksamkeit des Gesamten sinnvoll sind, wie zum Beispiel mobile Höranlagen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall von Maßnahmen, die überörtliche und überregionale Bedeutung haben und allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, auch bis zu 90 Prozent.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 28.2. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.
- Das betreffende Grundstück muss sich in Ihrem Eigentum befinden oder durch ein langfristiges Pacht- beziehungsweise Mietverhältnis der kommunalen Nutzung unterliegen. Ist der Nutzungszweck kommunalersetzend, sind auch Grundstücke Dritter förderfähig.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung beginnen.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr betreffen, und Maßnahmen im schulischen Bereich.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 13. März 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 14 vom 3. April 2023, S. 507.
Von der Quelle genannte Themen: barrierefrei Inklusion Barrierefreiheit Behindertenrechte Barriereabbau
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · ausbau-inklusiver-kommunaler-angebote
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