Aufstiegsbonus (Meisterbonus)
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie erfolgreich eine Meister- oder Fortbildungsprüfung bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Saarland gewährt Ihnen einen Aufstiegsbonus (Meisterbonus), wenn Sie eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Beruf oder in einem Beruf der Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000.
Sie können den Aufstiegsbonus nur einmal erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstermin unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Handwerkskammer (HWK), die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Landwirtschaftskammer, die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung (ABU) oder an Träger weiterer privater Fachschulen für Technik im Saarland.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, deren Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurde,
- staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sowie staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte, die ihre Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur erfolgreich im Saarland abgelegt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie haben die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Landwirtschaftskammer (LWK) des Saarlandes abgelegt. Eine dieser Kammern hat Ihnen das Prüfungszeugnis ausgestellt.
- Sofern der Fortbildungslehrgang nicht in einer bestimmten Form (Teilzeit oder Vollzeit) im Saarland angeboten oder die jeweilige Prüfung im Saarland nicht abgenommen wird, müssen Sie die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt haben.
- Sie dürfen den Aufstiegsbonus nur in einem Bundesland in Anspruch nehmen.
- Ihr Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vom 1. Januar 2018, geändert zum 1. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Januar 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Meisterprüfung Fortbildung Landwirtschaft Aufstieg
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · aufstiegsbonus-meisterbonus
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