Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs- BAföG )

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Jan. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, können Sie mit dem Aufstiegs- BAföG ein Darlehen und einen Zuschuss bekommen, um die Fortbildung zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Was gefördert wird

Der Bund unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföG bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten Ihres Lebensunterhalts.

Sie erhalten das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger. Die Maßnahmen müssen Sie auf Fortbildungsabschlüsse zu

  • öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO),
  • gleichwertigen Abschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder
  • gleichwertigen Abschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen mit staatlich genehmigten Prüfungsordnungen

vorbereiten.

Unterstützt wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen unabhängig von der Form (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht).

Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet einen Zuschuss, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann.

Bei den Fortbildungskosten erhalten Sie

  • für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR,
  • für das Prüfungsstück (Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten) bis zu 50 Prozent der Materialkosten, höchstens 2.000 EUR.

Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen.

Handelt es sich um eine Fortbildung in Vollzeit, erhalten Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen – auch Zuwendungen für Ihren Lebensunterhalt.

Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Vollzeitfortbildungen 24 Monate, bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung verlängert werden.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel

  • Meisterinnen und Meister,
  • Technikerinnen und Techniker,
  • Fachwirtinnen und Fachwirte,
  • Erziehungskräfte oder
  • Betriebswirtinnen und Betriebswirte.

Neben deutschen Staatsangehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Staatsangehörige antragsberechtigt.

Das Aufstiegs-BAföG ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie verfügen vor Beginn der Fortbildung über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss. Höhere Hochschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie weisen Ihre regelmäßige Teilnahme an der geförderten Maßnahme nach.
  • Ihre Leistungen lassen einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erwarten.
  • Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
  • Vollzeitmaßnahmen müssen in 36 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in 48 Monaten abgeschlossen werden.
  • Der Anbieter des Lehrgangs hat eine Zertifizierung und ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 12.8.2020 (BGBl. I, S. 1936); zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191, S. 10).

Von der Quelle genannte Themen: Meisterkurs Weiterqualifizierung BAföG Auftsiegs-BAföG berufliche Fortbildung Lehrgangsgebühren Prüfungsgebühren Meisterstück

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Jan. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · aufstiegs-bafoeg

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