Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Sept. 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune Vorhaben planen, die dazu beitragen, die Innenstadtbereiche nachhaltig weiterzuentwickeln und die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben, durch die Innenstädte und Ortskerne dauerhaft belebt und dortige Arbeitsplätze gesichert werden.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Planungen, Strategieentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Innenstadtmanagement und Vergütung für Beauftragte,
- Gebäudemodernisierung und Umgestaltung des öffentlichen Raums,
- Zwischennutzungen,
- zeitlich befristete Teilübernahme von finanziellen Verpflichtungen zur Neuansiedlung beziehungsweise Sicherung bestehender identitätsstiftender Einzelhändlerinnen und Einzelhändler,
- Digitalisierung,
- Mobilität,
- Ausstattungen im Innen- und Außenraum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 80 Prozent und höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihre Einzelmaßnahmen beziehungsweise höchstens 89 Prozent, wenn Ihre Maßnahmen baufachlich geprüft werden müssen. Die Förderquote richtet sich nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.
Der Zuschuss muss für Ihre Einzelmaßnahme oder Ihr Maßnahmenbudget für mehrere Einzelmaßnahmen mindestens EUR 5.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage von Programmausschreibungen, die auf der Programmseite veröffentlicht werden.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Hessen. Sie können die Fördermittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als antragstellende Kommune müssen Sie nachweisen (zum Beispiel durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung oder ein Gutachten), dassIhr Projekt eine zentralörtliche und überörtliche Auswirkung auf bestimmte Bereiche der Innenstadt/des Ortskerns hat,
- Sie eine Strategie erarbeitet haben und
- bei investiven Maßnahmen die Ziele für die geplanten Maßnahmen mit den Zielen Ihrer jeweiligen Strategie übereinstimmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Juli 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 17. Juli 2023, S. 950.
Von der Quelle genannte Themen: lebendig Lebensqualität Verkehrswende urban Umweltschutz digital Stadtentwicklung Innenstadt nachhaltig Beschäftigung Arbeitsplatz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Sept. 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · attraktivitaet-nachhaltigkeit-innenstaedte
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