Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMFSFJ)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

28. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine Behandlung zur künstlichen Befruchtung in Erwägung ziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Sie als ungewollt kinderloses Paar mit einem Zuschuss zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen.

Sie erhalten den Zuschuss für durchgeführte Behandlungen im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dazu zählen die In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Wenn Sie verheiratet sind, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent der Kosten, die Ihnen als Eigenanteil verbleiben, nachdem die Krankenversicherung ihren Teil abgerechnet hat. Als Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhalten Sie die Förderung für die 1. bis 3. Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Ihnen verbleibenden Kosten. Für die 4. Behandlung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 25 Prozent der Kosten des verbleibenden Eigenanteils.

Da Bund und Länder die finanziellen Mittel für den Zuschuss gemeinsam zur Verfügung stellen, gelten für Sie in jedem Bundesland andere Bedingungen und die Höhe Ihres Zuschusses kann unterschiedlich sein.

Kommen Sie aus Sachsen, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für alle anderen Antragstellerinnen und Antragsteller ist die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes der Ansprechpartner.

Bedingungen laut Quelle

Sie sind als Ehepaar oder Paar in nichtehelicher Lebensgemeinschaft antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und eine Reproduktionseinrichtung in Deutschland nutzen. Außerdem müssen Sie die Bedingungen des § 27a SGB V zur künstlichen Befruchtung erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Um den Zuschuss zu erhalten, muss sich das Bundesland, in dem Sie wohnen, mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen. Auch weitere zusätzliche Voraussetzungen können von Ihrem Bundesland verlangt werden.
  • Ihre Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein. Für die Kinderwunschbehandlung müssen Sie von der Ärztin oder vom Arzt eine attestierte Erfolgsaussicht vorlegen.
  • Als Frau müssen Sie zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, als Mann zwischen 25 und 50 Jahre.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 29.3.2012, geändert durch Bekanntmachung vom 23.12.2015

Von der Quelle genannte Themen: Zuschuss Kinderwunsch Familienplanung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMFSFJ)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

28. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · assistierte-reproduktion-bund

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