Assistierte Reproduktion
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn die Behandlungskosten für Ihren unerfüllten Kinderwunsch von den Leistungsträgern nicht übernommen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen.
Sie erhalten die Förderung für Behandlungen im 2. und 3. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten, höchstens jedoch EUR 800,00 für eine In-vitro-Fertilisation beziehungsweise EUR 900,00 für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Behandlungsbeginn und für jede Behandlung gesondert beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen
- verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Paare in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
die sich einer Behandlung der assistierten Reproduktion im Land Berlin unterziehen.
Sie dürfen nicht dauernd getrennt von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin leben und müssen Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Behandlungsbeginn in Berlin haben.
Ihre Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt und der Kinderwunschbehandlung eine Erfolgsaussicht attestiert werden.
Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird die Eizelle der behandelten Partnerin verwendet. Fremdsamenspenden sind bei medizinischer Notwendigkeit unter bestimmten Bedingungen sowie bei weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.
Sie beide haben das 25. Lebensjahr zum Beginn der Behandlung vollendet.
Als reproduktionsmedizinisch behandelte Frau haben Sie das 40. Lebensjahr, als Partnerin oder Partner das 50. Lebensjahr zum Beginn der Behandlung noch nicht vollendet.
Sie müssen die Behandlung in einer für den Zweck genehmigten Praxis oder Einrichtung in Berlin durchführen lassen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 31. Mai 2021, Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 11. Juni 2021, S. 2058.
Von der Quelle genannte Themen: Kinderwunsch Reproduktionsmedizin In-Vitro-Fertilisation Spermieninjektion
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · assistierte-reproduktion
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