Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Juli 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.
Was gefördert wird
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der Freistaat Bayern hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ entwickelt und verfolgt dabei in dem bayerischen ESF+-Programm „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ folgende spezifische Ziele:
- Beschäftigung: Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt.
- Bildung: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
- Soziale Inklusion: Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.
Die Umsetzung der spezifischen Ziele erfolgt im Rahmen folgender Förderaktionen:
- Prioritätsachse 1 – Beschäftigung, Bildung und InklusionAktion 1.1: Qualifizierung von Erwerbstätigen
- Aktion 1.2: Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte
- Aktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung
- Aktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen
- Aktion 3: Vorgründungscoaching
- Aktion 4: Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen (Fit for Work Chance Ausbildung)
- Aktion 5: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen
- Aktion 6: Praxisklassen an Mittelschulen
- Aktion 7: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU)
- Aktion 8: Förderung im Vorschulbereich
- Aktion 9: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart
- Aktion 10.1: Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
- Aktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
- Aktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching
- Aktionen 12, 13, 14: Soziale Innovation
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderaktionen erhalten Sie in den Förderrichtlinien und -hinweisen.
Bedingungen laut Quelle
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Förderaktionen.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
- Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
- Sie müssen Ihr Projekt innerhalb Bayerns durchführen.
- Die Projekteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.
Von der Quelle genannte Themen: Beschäftigung Inklusion Chancengleichheit Bildung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Juli 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · arbeiten-leben-in-bayern-esf-plus
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