Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Erwachsenen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II) einen Arbeitsplatz geben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Prämie erhalten.
Was gefördert wird
Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Arbeitgebende, die langzeitarbeitslosen Erwachsenen (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis SGB II geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Außerdem bekommen Sie die Förderung für Sachkosten, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen beitragen.
Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie.
Die Höhe der Prämie beträgt maximal EUR 3.700 pro Arbeitsplatz und Jahr.
Zusätzlich können Sie als gemeinnützige Arbeitgeberin und gemeinnütziger Arbeitgeber eine einmalige Erfolgsprämie in Höhe von maximal EUR 5.000 bekommen, wenn nachweislich eine Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgen konnte und spätestens nach 6 Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen werden.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen können Sie einen Zuschuss zu den Sachkosten pauschal in Höhe von maximal EUR 2.500 pro Arbeitsplatz und Jahr erhalten.
Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Durch Ihre Maßnahmen erwerben die Langzeitarbeitslosen insbesondere Berufserfahrung und stärken ihr Arbeits- und Sozialverhalten.
- Sie stimmen Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den zuständigen Jobcentern im Saarland ab.
- Für die Arbeitsverhältnisse gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen ebenso wie die anwendbaren Tarifverträge. Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn sowie zu Branchenmindestlöhnen müssen Sie beachten.
- Sie müssen einen Bescheid des Jobcenters über die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach SGB II sowie einen Arbeitsvertrag vorlegen und den Arbeitsplatz normalerweise für 12 Monate bereitstellen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 1. Januar 2023; Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Stand August 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Langzeitarbeitslosigkeit Wiedereingliederung Beschäftigung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · arbeit-fuer-das-saarland-praemie
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