Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Saarland

Saarland

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Saarland

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Erwachsenen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II) einen Arbeitsplatz geben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Prämie erhalten.

Was gefördert wird

Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Arbeitgebende, die langzeitarbeitslosen Erwachsenen (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis SGB II geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Außerdem bekommen Sie die Förderung für Sachkosten, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen beitragen.

Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie.

Die Höhe der Prämie beträgt maximal EUR 3.700 pro Arbeitsplatz und Jahr.

Zusätzlich können Sie als gemeinnützige Arbeitgeberin und gemeinnütziger Arbeitgeber eine einmalige Erfolgsprämie in Höhe von maximal EUR 5.000 bekommen, wenn nachweislich eine Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgen konnte und spätestens nach 6 Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen werden.

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen können Sie einen Zuschuss zu den Sachkosten pauschal in Höhe von maximal EUR 2.500 pro Arbeitsplatz und Jahr erhalten.

Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Durch Ihre Maßnahmen erwerben die Langzeitarbeitslosen insbesondere Berufserfahrung und stärken ihr Arbeits- und Sozialverhalten.
  • Sie stimmen Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den zuständigen Jobcentern im Saarland ab.
  • Für die Arbeitsverhältnisse gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen ebenso wie die anwendbaren Tarifverträge. Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn sowie zu Branchenmindestlöhnen müssen Sie beachten.
  • Sie müssen einen Bescheid des Jobcenters über die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach SGB II sowie einen Arbeitsvertrag vorlegen und den Arbeitsplatz normalerweise für 12 Monate bereitstellen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 1. Januar 2023; Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Stand August 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Langzeitarbeitslosigkeit Wiedereingliederung Beschäftigung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Saarland

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Saarland

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · arbeit-fuer-das-saarland-praemie

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