Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein haben und ökologische Anbauverfahren anwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bei der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.5. des jeweiligen Jahres an die zuständige Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gemäß GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zu fördernde Fläche muss sich in Schleswig-Holstein befinden.
  • Sie müssen sich verpflichten, die einzelnen Maßnahmen mindestens 5 Jahre durchzuführen. Für Bewilligungen mit Verpflichtungsbeginn 1.1.2022 oder später beträgt der Verpflichtungszeitraum maximal 3 Jahre.
  • Sie müssen den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaften.
  • Darüber hinaus bestehen spezifische Fördervoraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung vom 9. Dezember 2014, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 22. Dezember 2014, S. 952; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 6. Dezember 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 1 vom 2. Januar 2023, S. 13.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Agrarwirtschaft Umweltschutz Ökologie ökologischer Landbau

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · angepasste-landwirtschaft-oeko-anbau-sh

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