Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Gastgewerbe und Tourismus
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des Gastgewerbes Investitionsvorhaben zur Qualitätssteigerung Ihres touristischen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Beherbergung, einschließlich der Campingwirtschaft, und der Gastronomie, wenn Sie in die Verbesserung der Qualität Ihres touristischen Angebots investieren.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zum Beispiel durch Ausbau von Kapazitäten, eine Angebotsumstellung/-erweiterung oder Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- kleinen Unternehmen bis zu 20 Prozent und
- mittleren Unternehmen bis zu 10 Prozent
der förderfähigen Investitionen, jedoch normalerweise höchstens EUR 500.000.
Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestens EUR 125.000 betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes gemäß KMU-Definition der EU. Hierzu gehören
- Hotels, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete),
- speisengeprägte Gastronomiebetriebe (Restaurants) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz,
- Campingplätze mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sowie
- gastgewerbliche Mischbetriebe, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten und deren Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz liegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Beherbergungsbetrieb (ausgenommen Campingbetriebe) müssen Sie Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz außerhalb der GRW-Gebiete umgesetzen.
- Als Betrieb aus der Gastronomie, Campingbetrieb oder gastgewerblicher Mischbetrieb können Sie Ihr Vorhaben normalerweise landesweit in Rheinland-Pfalz durchführen. Wenn sich aber Ihr gastgewerblicher Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets befindet, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 Prozent des Umsatzes Ihrer Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst.
- Das Projekt musswesentlich zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes beitragen,
- mit den Zielen der Tourismusstrategie des Landes in Einklang stehen,
- auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.
- in Ihrem Beherbergungsbetrieb (ausgenommen Campingbetrieb) mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung,
- in Ihrem Gastronomiebetrieb mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich,
- auf Ihrem Campingplatz mindestens 40 touristische Stellplätze, die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind, und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen,
- in Ihrem gastgewerblichen Mischbetrieb mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze, die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind, und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Grunderwerb,
- Ersatzbeschaffungen,
- Fahrzeuge,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Ersatzbeschaffungsinvestitionen,
- Zertifizierungen/Klassifizierungen und
- gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 13. Dezember, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1 vom 24. Januar 2024, S. 2.
Von der Quelle genannte Themen: Unternehmensfinanzierung Hotel Tourismus Gastgewerbe Restaurants Campingplätze
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · angebotsqualitaet-rheinland-pfaelzisch-hotellerie
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