Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Eine Privatperson
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um im Bereich der Pflege eine möglichst wohnortnahe und bedarfsdeckende Versorgung auszubauen und nachhaltig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie nach § 45 c SGB XI beim Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, bei der Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie bei der Umsetzung von Modellvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für
- Angebote zur Unterstützung im Alltag:Schulungen nach § 2 der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI),
- Fortbildungen der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte,
- Maßnahmen zur fachlichen Anleitung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte,
- Maßnahmen zur Koordination und Organisation des Einsatzes der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte sowie
- Maßnahmen zum Aufbau und Betrieb von Betreuungsangeboten für die Betreuung in Gruppen durch ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte;
- Gewinnung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern,
- Durchführung von Erste-Hilfe-Schulungen nach § 2 AnerkVO SGB XI für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer sowie
- Vernetzung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern;
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhaben an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ihren Erstantrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag reichen Sie bitte bis zum 31.7. des Förderjahres ein. Ihren Fortsetzungsantrag reichen Sie bis zum 31.12. des Jahres ein, das dem Förderjahr vorausgeht.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- für Angebote zur Unterstützung im Alltag juristische Personen oder Personengesellschaften und
- für die Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie für Modellvorhaben natürliche oder juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unterstützungsangebot muss nach § 45 a SGB XI und nach der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) anerkannt worden sein oder im Förderjahr voraussichtlich anerkannt werden.
- Beachten Sie bitte, dass die Laufzeit von Vorhaben zur Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie von Modellvorhaben inormalerweise auf 3, höchstens aber auf 5 Jahre zu befristen ist.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 18. Oktober 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 38 vom 18. Oktober 2023, S. 766.
Von der Quelle genannte Themen: Pflege Unterstützung Alltag Modellvorhaben SGB
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · angebote-unterstuetzung-im-alltag
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