Förderung der ambulanten Hilfen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:

  • ehrenamtlich getragene Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • Initiativen des Ehrenamts wie Seniorennetzwerke,
  • Initiativen der Selbsthilfe wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen,
  • Dienste, die Leistungen der Familienpflege und der Dorfhilfe erbringen, sowie
  • Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepten, an deren Durchführung ein besonderes Landesinteresse besteht.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.

Anträge richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres, im Falle eines Wiederholungsantrags bis spätestens zum 30.4. unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über den Stadt- oder Landkreis an das zuständige Regierungspräsidium.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Dienste sowie ehrenamtlich getragene Angebote, Initiativen und Selbsthilfe in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunaler Gebietskörperschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Ihren Einzugsbereich der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft anzeigen.
  • Sie müssen eine angemessene Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.
  • Zur Deckung der entstehenden Personal- und Sachausgaben müssen Sie angemessene Entgelte beziehungsweise Beiträge erheben und Leistungen von Dritten abrechnen, die mit diesen abgerechnet werden können.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2019, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 1 vom 29. Januar 2020, S. 45; Informationen des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Stand Oktober 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Ambulante Betreuung Pflege Zuschüsse

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ambulante-hilfen-pflege-bw

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