Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Altlasten sanieren, damit brachliegende Flächen wieder genutzt werden können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Abwehrmaßnahmen gegen die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt.
Sie erhalten die Förderung für
- Untersuchungen von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten,
- Sanierungen von Altlasten sowie
- die Wiedereingliederung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten (Flächenrecycling) und Wiedernutzung brachliegender Flächen (Flächenmanagement).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderhöhe beträgt
- für Untersuchungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenmanagements maximal 75 Prozent,
- für Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenrecyclings maximal 50 Prozent
Ihrer zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Die Bagatellgrenze richtet sich nach der Maßnahmenart und liegt zwischen EUR 2.000 und EUR 50.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Bedingungen laut Quelle
Die Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie
- juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Grundstücken mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung dient.
Sie erhalten die Förderung nur dann, wenn die altlastverdächtige Fläche im Altlastenkataster geführt, die Durchführung der Maßnahme von der zuständigen Behörde angeordnet oder die Verantwortlichkeit des Antragstellers nach § 4 BBodSchG im Antrag dokumentiert ist.
Ihre Sanierungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn die Altlasten im Altlastenkataster aufgenommen worden sind und eine Gefährdungsabschätzung nach § 9 BBodSchG durchgeführt wurde.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 26. Mai 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 24 vom 14. Juni 2021, S. 1085.
Von der Quelle genannte Themen: Altlasten Flächenrecycling Wiedernutzung Flächenmanagement Altlastensanierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · altlasten-foerderrichtlinien
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