Allgemeine Kulturförderrichtlinie

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen:

  • freie Theater, Orchester und Musikgruppen,
  • soziokulturelle Einrichtungen und Maßnahmen,
  • Jugendkunstschulen,
  • bildende Kunst,
  • Heimatpflege,
  • kommunale und sonstige nichtstaatliche Museen,
  • Musikschulen,
  • kommunale Kultureinrichtungen und -projekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
  • Ehrenamtliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten können Sie bei der Ermittlung des Eigenanteils miteinbeziehen.
  • Ihr Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
  • Sie müssen spätestens bis zum 30.6. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Förderung vorlegen.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bis zu einer Zuwendungshöhe von EUR 50.000 möglich.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 13. November 2017, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz Nr. 13 vom 21. Dezember 2017, S. 282; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration 21. Juli 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 18. August 2022, S. 142; Informationen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Stand März 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Künstler Musiker Ausstellungen Galerien Kulturinstitutionen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · allgemeine-kulturfoerderrichtlinie

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