Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen der umweltgerechten Flächenbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei einer umweltgerechten Flächenbewirtschaftung. Gefördert werden ELER-finanzierte und GAK-finanzierte Vorhaben.

Im Zusammenhang mit ELER-finanzierten Maßnahmen werden Ihre freiwilligen Vorhaben unterstützt, die in einer oder mehreren Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen bestehen.

Sie erhalten die Förderung für folgende ELER-finanzierte Maßnahmen auf Ackerland:

  • Gewässer- und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen,
  • Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der Ernte,
  • umweltgerechte Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus,
  • Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen,
  • selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland,
  • selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland,
  • mehrjährige Blühfläche auf Ackerland,
  • naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker,
  • naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur,
  • artenreicher Ackerrandstreifen,
  • kleinteilige Ackerbewirtschaftung,
  • insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten,
  • faunaschonende Mahd auf Ackerland,
  • Erhalt vor Ort vorkommender seltener Kulturen,
  • Schwarzbrachestreifen am Ackerrand,
  • Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland,
  • Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen nach Erstaufforstung,
  • überwinternde Stoppel.

Sie erhalten die Förderung für folgende ELER-finanzierte Maßnahmen auf Grünland:

  • artenreiches Grünland (ergebnisorientierte Honorierung),
  • angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen,
  • neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen,
  • Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger sowie zweijähriger Nutzungspause,
  • naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen,
  • naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern,
  • spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (erste Mahd ab 1.6., ab 15.6., ab 1.7, ab 1.8.),
  • spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (mindestens zwei Nutzungen pro Jahr mit längerer Nutzungspause/mit kurzer Nutzungspause),
  • spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (Aushagerung),
  • Staffelmahd auf Grünland,
  • faunaschonende Mahd auf Grünland,
  • Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland,
  • Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen nach Erstaufforstung.

Im Zusammenhang mit GAK-finanzierten Maßnahmen können Sie folgende Unterstützung erhalten:

  • Zuwendungen für Maßnahmen, die dem Erhalt und der Entwicklung von gefährdeten beziehungsweise wertvollen Lebensraum- und Biotoptypen des Offenlandes einschließlich der daran gebundenen Arten sowie der Habitate spezifischer, schutzbedürftiger Arten des Offenlandes, die zu ihrer Erhaltung auf eine regelmäßig stattfindende Pflegemahd angewiesen sind, sofern die Pflegemahd mit besonderen Bewirtschaftungserschwernissen verbunden ist, dienen;
  • Erschwernisausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Pflanzenschutzmittelverbote; die Förderung dient dem Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der konkreten Maßnahme und der geförderten Fläche.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.12. eines Jahres über das webbasierte Antragsportal DIANAweb beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen sowie Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen und in einem Feldblock des für Sachsen geltenden Landwirtschaftlichen Flächeninformationssystems (LPIS) liegen.
  • Ihre Flächen müssen in spezifischen Förder- oder Gebietskulissen liegen, die für die betroffene Maßnahme vorgesehen sind.
  • Ihre Maßnahme muss der zulässigen Bodennutzungskategorie entsprechen.
  • Sie müssen die digitalen Dokumentationspflichten einhalten.
  • Nicht sachgerechte Beweidung, auf Grünland darüber hinaus tiefe Fahrspuren sowie nicht sachgerechter Einsatz von schwerem Gerät, Ent- oder Bewässerung, Reliefveränderungen müssen Sie unterlassen.
  • Bei Maßnahmen auf Grünland darf kein Einsatz von Aufbereitern bei allen Mahd-, Pflege- und Ernteverfahren erfolgen.
  • Sie müssen bei Beantragung und Anbau beziehungsweise Bewirtschaftung die für die beantragte Maßnahme zugelassene Kulturart berücksichtigen.
  • Beim Erschwernisausgleich beträgt die Mindestschlaggröße 0,1 ha.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 4. Oktober 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 11 vom 16. März 2023, S. 369; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 12. März 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 13 vom 28. März 2024, S. 364.

Von der Quelle genannte Themen: Umweltschutz Nachhaltigkeit Landwirtschaft Ackerland Grünland

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · agrarumwelt-und-klimamassnahmen-rl-auk-2015

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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