Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“).
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus.
Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten
- zum Klima-, Boden- und Wasserschutz,
- zur Förderung der Biodiversität,
- zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und der Lebensgrundlagen wild lebender Tierarten und wild wachsender Pflanzenarten,
- zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart.
Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften,
- Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 Hektar LF,
- Weinbaubetriebe,
- Alm- und Weidegenossenschaften sowie
- Landschaftspflegeverbände.
Bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) sind darüber hinaus je nach Vorhaben antragsberechtigt:
- Landwirtinnen und Landwirte,
- Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten,
- sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften sowie anerkannte Naturschutzvereine, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,1 ha) landwirtschaftlich nutzbare Fläche bewirtschaften,
- sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich deren Zusammenschlüsse (einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine, Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf Einzelflächen durchführen, müssen diese Flächen in Bayern liegen.
- Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1. des ersten Verpflichtungsjahres und endet zum 31.12. des letzten Verpflichtungsjahres, unabhängig vom Datum der Antragstellung. Je nach Art Ihres Vorhabens beträgt der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum 2 oder 5 Kalenderjahre.
- Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben weitere programmspezifische Voraussetzungen erfülllen.
Von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, beispielsweise Landkreise und Gemeinden, und Teilnehmergemeinschaften ausgeschlossen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Gemeinsame Richtlinie der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 22. Dezember 2022, in der Fassung vom 12. September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Umweltschutz Artenschutz Artenvielfalt Biolandbau ökologisch Moor
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · agrarumwelt-klima-und-tierschutzmassnahmen-aum
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